Versteigerungsakte
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Teileigentum in einem 1984 errichteten, mittelgroÃen Wohn- und Geschäftskomplex, bestehend aus Einzelhandels- und Büroflächen, einem Hotel sowie Wohnungen. Das unter dem Namen "Averdunk-Zentrum" bekannte Einkaufszentrum befindet sich in der Duisburger Innenstadt, am östlichen Ende auf der Nordseite der KönigstraÃe. Die gegenständliche Einheit 22 ist mit dem Shop 23 und 24 verbunden; diese Shops sind nicht Gegenstand der Bewertung (Nutzungsvereinbarung nur für die Flächen im 1.OG) Es bestehen aufgrund von Umbauten (sowohl am Sondereigentum als auch am Gemeinschaftseigentum) meistgehend erhebliche Abweichungen zwischen den Grundrissen gemäà Aufteilungsplan und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Das Teileigentum war in der Ãrtlichkeit nicht mehr eindeutig identifizierbar bzw. abgrenzbar, insbesondere zur Einheit Nr. 23. Es existieren nicht eindeutig zuzuordnende Flächen der Einheit Nr. 22 im 1. OG sowie in einem sog. Zwischengeschoss. Teile der Flächen im Zwischengeschoss sind vermietet. Es wird hierzu Bezug genommen auf die ergänzenden Ausführungen des Gutachters Wegmann vom 06.03.2024. Betreibender Gläubiger ist eine Behörde, daher keine weiteren Angaben!!!
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.
Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
+57% vs. bundesweiter Durchschnitt
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Keine Gitterzelle mit Daten an diesem Punkt (unbewohnt oder Geheimhaltung).
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Planart/Verfahrensstand sind unveränderte Quellcodes (XPlanung-artige Codelisten) — ohne verifizierte Codeliste keine Klartext-Übersetzung.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Keine Immobilienrichtwertzone an diesem Punkt.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Kein geladenes Grundsteuer-Flurstück an diesem Punkt (derzeit nur Herne).
Keine kartierte Hochwassergefahr an diesem Punkt (unterhalb der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.