Kriminalstatistik
Wie die Häufigkeitszahl berechnet wird, was sie nicht aussagt — und wozu wir sie bewusst nicht einsetzen.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine jährliche Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA) und der Landeskriminalämter auf Basis der bei der Polizei registrierten Straftaten. Diese Seite erklärt, wie die in den PKS-Kontext-Karten dieser Anwendung gezeigte Häufigkeitszahl berechnet wird, welche methodischen Grenzen sie hat, und wie wir bewusst nicht mit den Daten umgehen.
Die Häufigkeitszahl setzt die Anzahl polizeilich erfasster Straftaten in einem Kreis ins Verhältnis zu dessen Einwohnerzahl und normiert das Ergebnis auf 100.000 Einwohner:
HZ = (Straftaten insgesamt ÷ Einwohnerzahl) × 100.000
Beispielrechnung. Ein Beispiel-Kreis registriert in einem Berichtsjahr 9.500 Straftaten bei 250.000 Einwohnern (Bevölkerungsstand 31.12. des Vorjahres):
| Straftaten insgesamt | 9.500 |
|---|---|
| Einwohner | 250.000 |
| Häufigkeitszahl | 9.500 ÷ 250.000 × 100.000 = 3.800 |
Die Normierung auf 100.000 Einwohner macht Kreise unterschiedlicher Größe vergleichbar: zwei Kreise mit gleicher HZ haben rechnerisch ein vergleichbares Straftatenaufkommen je Kopf, auch wenn ihre absoluten Fallzahlen stark voneinander abweichen. Der Bezugswert in unserer Häufigkeitszahl-Anzeige (Balken „bundesweiter Durchschnitt”) ist ein grober, öffentlich berichteter Näherungswert — kein Live-Wert aus derselben Quelle wie die Kreiszahl.
Die PKS zeigt ausschließlich das Hellfeld — polizeilich bekannt gewordene und erfasste Straftaten. Das tatsächliche Aufkommen (Hellfeld + Dunkelfeld) liegt für die meisten Deliktsarten darüber; wie stark, ist ohne gesonderte Dunkelfeldstudie nicht bekannt.
Die Anzeigebereitschaft unterscheidet sich stark je Deliktsart: Wohnungseinbruch wird zum Beispiel überdurchschnittlich häufig angezeigt (u. a. für die Versicherung), während bei anderen Delikten — etwa manchen Betrugs- oder Sexualstraftaten — von einem deutlich größeren Dunkelfeld auszugehen ist. Auch Veränderungen der HZ über die Zeit können ein geändertes Anzeige- oder Erfassungsverhalten widerspiegeln statt einer tatsächlichen Veränderung des Kriminalitätsgeschehens. Ein Vergleich zwischen Jahren oder Regionen sollte diese Grenze immer mitdenken.
Der Nenner der HZ ist die Wohnbevölkerung eines Kreises (Zensus-Basis). Der Zähler zählt dagegen jede erfasste Straftat im Kreis — unabhängig davon, ob Täter oder Opfer dort wohnen. In Kreisen mit großen Bahnhöfen, Einkaufslagen, Innenstädten oder Gewerbegebieten kann die Tagesbevölkerung (Pendler, Einkaufende, Durchreisende, Touristen) die Wohnbevölkerung um ein Vielfaches übersteigen. Delikte, die sich an solchen Publikumsschwerpunkten häufen — etwa Taschendiebstahl oder Ladendiebstahl —, gehen voll in den Zähler ein, werden aber durch eine vergleichsweise kleine Wohnbevölkerung geteilt.
Eine hohe Häufigkeitszahl ist deshalb kein Beleg dafür, dass eine Stadt oder ihre Bewohner unsicher sind. Sie spiegelt häufig die Publikumsintensität von Verkehrsknotenpunkten, Einkaufslagen und Innenstädten wider — nicht das Risiko für Menschen, die dort tatsächlich leben. Lesen Sie eine hohe HZ nicht als „diese Stadt ist gefährlich”.
Die angezeigten Werte sind kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen, Adressen, Gebäude oder die dort lebenden Menschen.
Diese Daten dürfen nicht zur Profilbildung über Personengruppen verwendet oder so gerahmt werden — etwa nach Herkunft, Migrationshintergrund, sozialem Status oder ähnlichen Merkmalen. Die PKS-Kontext-Karte in dieser Anwendung ist als ein Standortsignal unter mehreren gedacht (neben z. B. Lärm, Hochwassergefahr oder Grunderwerbsteuer), das Käuferinnen und Käufern bei der Einordnung eines Kreises hilft — kein Risikowert für einzelne Bewohner oder Bewohnerinnen. Die hier verarbeiteten Kreisaggregate enthalten ohnehin keinerlei Angaben zu Tatverdächtigen oder Betroffenen; jede Verknüpfung mit demografischen Merkmalen wäre durch die zugrunde liegenden Daten nicht gedeckt und ist nicht Zweck dieser Anwendung.
Nach der PKS-Systematik zählt hierzu insbesondere der Diebstahl aus dauerhaft genutzten Wohnungen im Sinne von § 244 StGB (u. a. Wohnungseinbruchdiebstahl), einschließlich versuchter Taten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich für Einzelfälle ist die amtliche PKS-Definition des BKA.
Die HZ misst, wie viele Straftaten je 100.000 Einwohner erfasst wurden — unabhängig davon, ob der Fall gelöst wurde. Die Aufklärungsquote misst, welcher Anteil der erfassten Fälle aufgeklärt werden konnte (Tatverdächtige ermittelt). Ein Kreis kann eine niedrige HZ und trotzdem eine niedrige Aufklärungsquote haben oder umgekehrt — beide Kennzahlen beschreiben unterschiedliche Aspekte.
Die PKS erscheint jährlich rückblickend für ein Berichtsjahr. Die Kontext-Karte zeigt das zuletzt verfügbare Berichtsjahr sowie das Datum, zu dem wir den Wert übernommen haben („Stand”).
Die PKS wird von der Polizei nicht auf Straßen- oder Adressebene veröffentlicht, sondern je Kreis (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Eine feinere Auflösung existiert in den amtlichen Daten nicht; jede vermeintlich präzisere Aussage über eine einzelne Adresse wäre durch die Datengrundlage nicht gedeckt.
Die Werte stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (BKA) und werden von uns kreisweise übernommen (Lizenz dl-de/by-2-0). Weitere technische Details zur Datenanbindung finden Sie im Datenkatalog.