Versteigerungsakte
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein mit einem ca.1967 erbauten, freistehenden, zweigeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Gartenhaus und drei Garagen bebautem Grundstück (GröÃe 958 m²). Verkehrswert: 640.000,00 â¬. Weiter handelt es sich um ein unbebautes Grundstück (GröÃe 685 m²). Verkehrswert: 155.000,00 â¬. Das Mehrfamilienhaus hat eine Wohnfläche von ca. 479 m². Sie teilt sich in 5 Wohnungen. Von der fünften Wohnung wurde ein weiteres Appartement abgetreten. Für diese Nutzungsänderung liegen keine baurechtlichen Unterlagen vor. Eine Wohnung ist eigengenutzt, vier vermietet, eine leerstehend. Bauweise und Erscheinungsbild des Mehrfamilienhauses entsprechen im Wesentlichen dem Baujahr. Die vermieteten Wohnungen befinden sich, soweit besichtigt, in einem vermietungsfähigen, unterschiedlich modernisierten Zustand. Die eigengenutzte Wohnung entspricht eher dem Baujahr. Es ist Zubehör (Küche WE2 ohne Wert, Einbauschränke WE1 500,00 â¬, Einbauschränke WE2 500,00 â¬, Photovoltaikanlage Restwert 1.000,00 â¬) vorhanden. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Verfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung). Ein Ansprechpartner kann nicht genannt werden.
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
+85% vs. bundesweiter Durchschnitt
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Keine Gitterzelle mit Daten an diesem Punkt (unbewohnt oder Geheimhaltung).
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Planart/Verfahrensstand sind unveränderte Quellcodes (XPlanung-artige Codelisten) — ohne verifizierte Codeliste keine Klartext-Übersetzung.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
IRW ist ein Immobilienrichtwert, kein Bodenrichtwert (BRW) — kein Gutachten, keine Rechtsberatung.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Kein geladenes Grundsteuer-Flurstück an diesem Punkt (derzeit nur Herne).
Keine kartierte Hochwassergefahr an diesem Punkt (unterhalb der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.