Versteigerungsakte
Laut Wertgutachten: Es handelt sich um ein ca. 1965 in 47167 Duisburg-Röttgersbach errichtetes, beidseitig angebautes Mehrfamilienwohnhaus mit Unterkellerung. Die Grundstücksgröße beträgt 447 qm. Das Gebäude umfasst fünf Wohneinheiten. Die Wohnfläche bemisst sich auf insgesamt ca. 314 qm (Erdgeschoss ca. 104 qm, 1. und 2. Obergeschoss je ca. 52 qm und 53 qm, zzgl. Ausgebauter, aber bauordnungsrechtlich nicht für den dauerhaften Aufenthalt geeigneter, Nutzflächen im Kellergeschoss und Dachgeschoss). Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt über drei Zimmer, Küche, Diele, Bad, WC und Terrasse sowie drei ausgebaute Räume im Kellergeschoss, die aufgrund der Vorschriften der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) nicht der Wohnfläche zuzuordnen sind. Die Wohnungen im den Obergeschossen verfügen nach Aktenlage jeweils über zwei Zimmer, Küche, Diele, Bad und Abstellraum. Die Besichtigungsmöglichkeiten waren stark eingeschränkt. Es sollen auch ausgebaute Flächen im Dachgeschoss bestehen, die nach Aktenlage (Bauakte der Stadt Duisburg) nicht als selbstständige Wohnung zu verwenden sind. Die Liegenschaft vermittelte im Rahmen einen durchschnittlich bis mäßig gepflegten Gesamteindruck. Es war stellenweise Instandhaltungsstau erkennbar. Kontaktdaten des Gläubigers werden nicht veröffentlicht.
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
+57% vs. bundesweiter Durchschnitt
Für einen Verlauf werden mindestens zwei Berichtsjahre benötigt — für diesen Kreis liegt aktuell nur Berichtsjahr 2024 vor.
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Keine Gitterzelle mit Daten an diesem Punkt (unbewohnt oder Geheimhaltung).
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Planart/Verfahrensstand sind unveränderte Quellcodes (XPlanung-artige Codelisten) — ohne verifizierte Codeliste keine Klartext-Übersetzung.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
IRW ist ein Immobilienrichtwert, kein Bodenrichtwert (BRW) — kein Gutachten, keine Rechtsberatung.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Kein geladenes Grundsteuer-Flurstück an diesem Punkt (derzeit nur Herne).
Keine kartierte Hochwassergefahr an diesem Punkt (unterhalb der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.