Versteigerungsakte
Es handelt sich um zwei Eigentumswohnungen in 47137 Duisburg-Untermeiderich in einem 1963 errichteten, viergeschossigen, unterkellerten und überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Wohn- und Geschäftshaus. Die Liegenschaft wurde im Jahr 2001 aufgeteilt i. S. d. Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in insgesamt 23 Einheiten. Die Wohnfläche des Sondereigentums Nr. 12 bemisst sich gem. Aufteilungsplan auf ca. 68,92 qm. Sie unterteilt sich in Küche, Diele, Bad, Schlafraum, Kinderzimmer Wohnraum und Abstellraum. Die Wohnfläche des Sondereigentums Nr. 13 bemisst sich auf ca. 35,85 qm. Sie unterteilt sich gem. Aufteilungsplan in Küche, Diele, Bad, Schlafraum, Wohnküche und Abstellraum. Diese Aufteilung weicht von der Örtlichkeit erheblich ab. Beide Sondereigentume wurden über einen Durchbruch miteinander verbunden. Das Sondereigentum Nr. 13 verfügt nicht mehr über einen eigenen Wohnungseingang. Beide Einheiten wurden zum Stichtag durch die Eigentümer bewohnt. Das Gemeinschaftseigentum vermittelte einen durchschnittlich gepflegten Gesamteindruck. Stellenweise waren Bauschäden erkennbar. Die Wohnungen wurden ca. im Jahr 2003 in Teilen modernisiert und befanden sich in einem durchschnittlich gepflegten Zustand. Auf Grund der Datenschutzbestimmungen kann derzeit eine Bekanntgabe der betreibenden Gläubiger nicht erfolgen. Dies geht nur mit vorheriger Zustimmung der Gläubiger. Die Zustimmung liegt nicht vor.
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
+57% vs. bundesweiter Durchschnitt
Für einen Verlauf werden mindestens zwei Berichtsjahre benötigt — für diesen Kreis liegt aktuell nur Berichtsjahr 2024 vor.
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Kein Bauleitplan an diesem Punkt vorhanden.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
IRW ist ein Immobilienrichtwert, kein Bodenrichtwert (BRW) — kein Gutachten, keine Rechtsberatung.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Kein geladenes Grundsteuer-Flurstück an diesem Punkt (derzeit nur Herne).
Keine kartierte Hochwassergefahr an diesem Punkt (unterhalb der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.
Geschätzte Kosten pro Jahr
Checkliste laufender Kosten — Beträge hängen vom Objekt ab und sind hier nicht beziffert.