Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Wertgutachten: Am Bewertungsstichtag leerstehende Eigentumswohnung im 2. OG des Wohn- und Geschäftshauses Kaiserstraße 35 mit ca. 53 m², bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, Bad, Abstellraum. Bj. ca. 1965. Nach der Auffassung des Sachverständigen ist die Wohnung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs nicht richtig als „links“ liegend statt richtig als „rechts liegend“ bezeichnet. Es sind Feuchtigkeitsschäden vorhanden; die Dacheindeckung ist zu überarbeiten, die Zentralheizung zu modernisieren, die Leitungssysteme sind zu prüfen. Das Ge-bäude befindet sich in einem schlechten Unterhaltungszustand; es steht komplett leer. Nähere Einzelheiten sind dem Wertgutachten zu entnehmen. Eine WEG-Verwaltung ist nicht bekannt. Es bestehen zwei Baulasten (Freiflächenbaulast für Garagenzugang, Freiflächenbau-last für Kanalanschluss) die von einem Ersteher zu übernehmen sind und in die Be-wertung eingeflossen sind. Dem Sachverständigen war eine Innenbesichtigung des Objekts nicht möglich. Es besteht eine Eintragung im Altlastenverdachtsflächenkataster (ehem. Tankstelle, stillgelegt im Jahr 1998). Lt. behördlicher Auskunft besteht bei der derzeitigen Nut-zung keine Gefahr; erst im Falle der Umnutzung des Grundstücks oder bei sonstigen Eingriffen in den Boden und Untergrund sind Bodenuntersuchungen erforderlich. Das Objekt liegt über einem erloschenen Bergwerksfeld; es kann nicht ausgeschlossen werden, dass oberflächennaher und tagesnaher Uraltbergbau tatsächlich durchgeführt wurde.
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
-11% vs. bundesweiter Durchschnitt
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Kein Bauleitplan an diesem Punkt vorhanden.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Keine Immobilienrichtwertzone an diesem Punkt.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Kein geladenes Grundsteuer-Flurstück an diesem Punkt (derzeit nur Herne).
Keine kartierte Hochwassergefahr an diesem Punkt (unterhalb der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.