Versteigerungsakte
Das verfahrensgegenständige Grundstück befindet sich in 47239 Duisburg, Stadtbezirk "Rheinhausen", Stadtteil "Rumeln-Kaldenhausen", innerhalb eines Wohngebietes. Es wurde im Jahre 1985 mit einer Tiefgarage in konventioneller Massivbauweise bebaut und wird im Bereich seiner Dachfläche als Parkplatz bzw. als Parkdeck genutzt. Während die Zufahrt zur Tiefgarage mittels einer Rampe, welche in Beton gefertigt ist, von der öffentlichen Verkehrsfläche "Am Geistfeld" erfolgt, besteht für den Parkplatzbereich eine Anbindung an die verkehrsberuhigte Anliegerstraße mit der Bezeichnung "Zum Röltgenhof". Die Aufteilung des gesamten Grundbesitzes in insgesamt vier Teileigentumseinheiten erfolgte gem. § 3 WEG (Vertragliche Einräumung von Sondereigentum) auf der Grundlage der notariellen Urkunde (Teilungserklärung) vom 06. Februar 1985 (UR.-Nr. 236/85). Demnach ist innerhalb dieses Verfahrens das Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 23 bezeichneten Tiefgaragenstellplatz in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu dem es gehört als auch das Sondernutzungsrecht an den "D-Stellplätzen" Nrn. 27 bis 33 und 46 bis 57 des Aufteilungsplanes gegenständig. Sowohl der Tiefgaragenstellplatz als auch die Stellplätze auf dem Parkdeck sind gut erreichbar und weisen eine angemessene Größe auf. Weitere Zustandsmerkmale sind dem Unterzeichnenden aufgrund der eingeschränkten Besichtigungsmöglichkeit nicht bekannt. Betreibender Gläubiger ist eine Behörde, daher werden keine Kontaktdaten veröffentlicht. Kontoverbindung Sicherheitsleistung: ZZJ Hamm IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 LB Hessen-Thüringen, Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.
Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
+57% vs. bundesweiter Durchschnitt
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Planart/Verfahrensstand sind unveränderte Quellcodes (XPlanung-artige Codelisten) — ohne verifizierte Codeliste keine Klartext-Übersetzung.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
IRW ist ein Immobilienrichtwert, kein Bodenrichtwert (BRW) — kein Gutachten, keine Rechtsberatung.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Kein geladenes Grundsteuer-Flurstück an diesem Punkt (derzeit nur Herne).
Keine kartierte Hochwassergefahr an diesem Punkt (unterhalb der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.