Versteigerungsakte
Eingetragen im Grundbuch von Großziethen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Sondernutzungsrecht Blatt 206/10.000 zu Wohnzwecken und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen einschließlich Kellerraum Nr. 21 Wageneinstellplatz Nr. 21 1921 BV Nr. 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Großziethen Flur 4, Flurstück 520 Gebäude- und Freifläche Attilastraße 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45 3.801 Großziethen Flur 4, Flurstück 521/1 Gebäude- und Freifläche Attilastraße 877 Großziethen Flur 4, Flurstück 521/2 Gebäude- und Freifläche Attilastraße 43 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Grundbuch von Großziethen Blatt 1901 bis Blatt 1929 sowie Blatt 1931 bis Blatt 1964). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteile gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/ Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen) Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 12529 Schönefeld OT Großziethen. Attilastr. 31,33,35,37,39,41,43,45. Das Sondereigentum WE Nr. 21 befindet sich im Hauseingang Attilastr. 35 im 2. OG und DG. Es besteht ein Sondernutzungsrecht am Pkw-Stellplatz Nr. 21. Es ist 1966 erbaut. Es ist ein 3-geschossiges, unterkellertes Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Wohnung hat 3 Zimmer, Diele/Flure, Bad, WC , Küche, Abstellraum, Balkon (Maisonette-Whg), 82,20 qm. Das Bewertungsobjekt ist augenscheinlich in Nutzung. Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Verkehrswert: 285.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 11.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.
Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.