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Versteigerungsakte
Grundstück, bebaut mit einer ungenutzten, abrisswürdigen Resthofstelle. Eine erneute Bebauung ist aufgrund der AuÃenbereichslage nur unter Berücksichtigung des § 35 BauGB sowie entsprechender Genehmigung möglich. Die unbebauten Teilbereiche werden landwirtschaftlich genutzt.
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