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Versteigerungsakte
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr ca. um 1949) und Nebengelass
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.