Versteigerungsakte
Laut Wertgutachten bilden die drei Flurstücke eine wirtschaftliche Grundstückseinheit, die mit einem Zweifamilienhaus als Doppelhaus (Bj geschätzt um 1900), d.h. mit zwei Doppelhaushälften bebaut sind, bestehend jeweils aus einem Vollgeschoss, ausgebautem Dachgeschoss und darüberliegendem nicht ausgebautem Spitzboden. Wohnflächen insgesamt ca. 129qm. Rückwärtig barackenähnliche Anbauten. Ehemaliges Bergbaugebiet mit unkalkulierbaren Auswirkungen (evtl. Bodenaustausch/Asbestentsorgung). ÃuÃerst nachlässiger Unterhaltungszustand und erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungsrückstände. Leerstand seit Ende 2020. Die Flurstücke liegen nicht unmittelbar an einer öffentlichen ErschlieÃungsanlage. Entgegen der Annahme des Gutachters (siehe Gutachten Seite 5 Abschnitt B.6) wurde der Nutzung der ErschlieÃung über die umliegenden Privatgrundstücke und insbesondere der Wirtschaftswege hier nachträglich teilweise widersprochen bzw. die Nutzung untersagt. Die Stadt Rösrath hat nachträglich darauf hingewiesen, dass die Flurstücke auÃerhalb der Ortslagenabgrenzung liegen würden, eine Privilegierung im Sinne von § 35 (1) BauGB nicht gegeben sei, für das Gebäude keine Baugenehmigung vorliegen würde und es keinen Bestandsschutz gäbe. Die Bauaufsicht würde noch prüfen, welche MaÃnahmen hinsichtlich des Gebäudes zu ergreifen sind (z.B. Abriss, Nutzungsverbot). Der Eigentümer der vorderen Grundstücke habe zudem die Zuwegung über sein Eigentum durch das Aufstellen zweier groÃer Findlinge mittlerweile gesperrt. Dem Gericht ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
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