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Versteigerungsakte
Es handelt sich um ein mit einem um 1900 in Massivbauweise errichteten Wohnhaus mit direkt angrenzendem Nebengelass bebautes Grundstück. Die Gebäude befinden sich in einem unwirtschaftlichen Bauzustand. Die Erhaltungspflicht des § 9 Denkmalschutzgesetz LSA und die Genehmigungspflichten nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz LSA sind zu beachten.
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