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Versteigerungsakte
laut Gutachten zum Bewertungsstichtag 23.05.2023: Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus / Reihenendhaus nebst Garage; Wohnfläche ca. 111 m²; Baujahr vermutlich ca. 1958; Schätzung ist nach dem äußeren Eindruck erfolgt
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.