Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Der Sachverständige hat den Grundbesitz in seinem Gutachten wie folgt beschrieben: Baureifes Land (459 qm) nebst Grundstück (545 qm) bebaut mit Doppelhaushälfte (Bj.1952), Flachdachanbau (Bj.1969) und zwei Nebengebäuden (Bj.1952, 1959), Doppelgarage (Bj. 1964), Wohnhaus stark sanierungsbedürftig, Wohnfl. EG ca. 82 qm, Wohnfl. DG ca. 46 qm. Gasanschluss im Keller ist vorhanden. Heizungsanlage ist nicht vorhanden. Für das baureife Land ist bauordnungsrechtlich kein Bebauungsplan ausgewiesen. Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB vom zuständigen Bauamt zu beurteilen. Weitere Hinweise: Das baureife Land kann derzeit nur zusammen mit dem bebauten Grundstück ersteigert werden. Nach den bisherigen gesetzlichen Versteigerungsbedingungen bleibt ein Kapitalrecht von 50.000,00 € bestehen, welches auf ein abzugebendes Gebot angerechnet werden wird. Das noch eingetragene Wohnungsrecht erlischt, da der Berechtigte verstorben ist.
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