Versteigerungsakte
Eingetragen im Grundbuch von Wernsdorf lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt 1 Wernsdorf Flur 5 Flurstück 182 Erholungsfläche Am Großen Zug 11 e, 506 446 BV Nr. 12 2 Wernsdorf Flur 5 Flurstück 163 Verkehrsfläche Am Großen Zug 227 446 BV-Nr. 3 3 Wernsdorf Flur 5 Flurstück 183 Verkehrsfläche Zum Großen Zug 137 446 BV Nr. 8 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Bewertungsobjekt befindet sich in 15713 Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf, Am Großen Zug 11e. Es ist mit einem massiven Wochenendhaus bebaut, das sich im Ausbau befindet. Dieses verfügt über eine flach geneigte Holzsatteldachkonstruktion mit Metallplatteneindeckung in Ziegeloptik, tlw. Fliesensockel und Holzverkleidung. Es liegt ein Überbau des Wochenendhauses auf das Nachbargrundstück (Flurstück 181) vor. Zudem befindet sich ein massives Nebengebäude auf dem Grundstück, das mit einem Pultdach mit Metalleindeckung versehen ist. Eine Teilfläche von 178 m² wird auf der Grundlage einer Nutzungsvereinbarung durch Dritte genutzt, diese Nutzungsvereinbarung betrifft insbesondere die vorgenannten Gebäude. Verkehrswert: 157.000,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist als unbebaute Verkehrsfläche in Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf, Am Großen Zug gelegen und grenzt an das Bewertungsobjekt der laufenden Nr. 1. Verkehrswert: 295,00 € Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist als unbebaute Verkehrsfläche in Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf, Zum Großen Zug gelegen und grenzt an das Bewertungsobjekt der laufenden Nr. 1. Verkehrswert: 178,00 € Der Gesamtverkehrswert beträgt damit 157.473,00 €. Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer 006, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 22.11.2021 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.
Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.