Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Gutachten - ohne Innenbesichtigung - : BV lfd. Nr. 5: Zweigeschossiges, unterkellertes Reihenendhaus, Dachgeschoss nicht ausgebaut; Wohnfläche 113,61 m², Baujahr ca. 1961; BV lfd. Nr. 6: Das Grundstück ist mit einer massiven Garage mit Stahlschwingtor bebaut; Baujahr ca. 1961, Nutzfläche der Garage ca. 13,75 m² Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf Grundstück BV lfd. Nr. 5: 209.000.- EURO Grundstück BV lfd. Nr. 6: 10.000.- EURO insgesamt: 219.000.- EURO festgesetzt. Bieter müssen im Versteigerungstermin u.U. Sicherheit leisten, die in der Regel 10 v.H. des Verkehrswertes beträgt und nicht in bar erbracht werden kann. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
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