Versteigerungsakte
Eingetragen im Grundbuch von Hettenrodt lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Hettenrodt Flur 12, Flurstück 24 Verkehrsfläche Vor Wartenhübel 242 1167 BV 1 2 Hettenrodt Flur 12, Flurstück 25 Landwirtschaftsfläche Waldfläche Vor Wartenhübel 4.252 1167 BV 2 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): mit Gestrüpp (u.a. Weißdorn, Brombeerhecken) bewachsene, verwilderte Böschung; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): verwildertes, mit Wildkirschbäumen, Schwarzdorn, Eichen, Ginster, Fichten und Buchen bewachsenes Grundstück; Der Versteigerungsvermerk ist am 17.06.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
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