Versteigerungsakte
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Niederlamitz lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 2 Niederlamitz 718 Gebäude- und Freifläche Holunderweg 3 0,5583 930 Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Weißenstadt lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 3 Weißenstadt 3952/2 Waldfläche Lederer 0,2900 6078 4 Weißenstadt 4123 Waldfläche Lederer 1,4210 6078 5 Weißenstadt 1072 Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche Wulgera 1,1678 4470 Zusatz zu lfd.Nr. 3: hierzu die zum Weg Flst. 4340 Weißenstadt gezogene Teilfläche, hierzu die zum Weg Flst. 3961/1 Weißenstadt gezogene Teilfläche Zusatz zu lfd.Nr. 4: hierzu die zum Weg Flst. 4181/1 Weißenstadt gezogene Teilfläche, hierzu die zum Weg Flst. 4166 Weißenstadt gezogene Teilfläche Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Großwendern lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 6 Großwendern 494 Nadelwald Wandfeld 4,3487 582 Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): ehemaliges Schulhaus; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Waldfläche; Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland; Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Landwirtschafts-, Wald- u. Wasserfläche; Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Nadelwald; Der Versteigerungsvermerk ist am 17.11.2021 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.