Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Wertgutachten handelt es sich um 1) ein mit einem Zweifamilienwohnhaus bebautes Grundstück (Flur 2, Flurstück 85), Baujahr ca. 1900/1910, Teilwiederaufbau 1947. Wohn- und Nutzfläche insgesamt 148 m² (EG 77 m² und DG 71 m²). Das stark vernachlässigte Wohnhaus stand zum Wertermittlungsstichtag (06.09.2022) leer, eine eingehende Besichtigung war durch die Sachverständige teilweise infolge der eingelagerten Gegenstände nicht möglich. Es sind durchgreifende Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen erforderlich und es sollte eine statische Begutachtung erfolgen. Es wurde ein hoher Wertabschlag wegen der Bauschäden vorgenommen. Ein Zugang zum verwilderten Gartenbereich war nicht möglich. 2) ein unbebautes Grundstück (Flur 2, Flurstück 86). Es ist ein Umlegungsvermerk im Grundbuch eingetragen, welcher außerhalb des geringsten Gebots bestehen bleibt! Der Ersteher tritt als Beteiligter in das Umlegungsverfahren in dem Zustand ein, in dem es sich befindet. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen mitsamt der Stellungnahme der Sachverständigen vom 24.01.2023 wird dringend angeraten! Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 1) Flurstück 85: 86.000,00 ⬠2) Flurstück 86: 500,00 ⬠Gesamtverkehrswert: 86.500,00 ⬠(i.W. sechsundachtzigtausendfünfhundert Euro)
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