Versteigerungsakte
BV 13 Kriegsfeld Fl.St. 181 Gebäude- und Freifläche Untergasse 10 843 m² Verkehrswert gemäß § 74a ZVG: Grundstück: 158.000,00 EUR Hälfteanteile jeweils: 79.000,00 EUR BV 14 Kriegsfeld Fl.St. 182 Gebäude- und Freifläche Untergasse 10 511 m² Verkehrswert gemäß § 74a ZVG: Grundstück: 29.000,00 EUR Hälfteanteile jeweils: 14.500,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich bzgl. BV 13, Fl.St. 181 um eine ehemalige Hofstelle, bebaut mit einem unterkellerten Wohnhaus sowie zwei Scheunen und bzgl. BV 14, Fl.St. 182 um einen Garten. Es besteht Denkmalschutz. Die beiden Flurstücke sind technisch und wirtschaftlich verbunden. Nahezu alle Gewerke erscheinen überaltert oder schadhaft und befinden sich im Spannungsfeld zwischen Abriss und umfassender Modernisierung/Kernsanierung. Beschlagnahme: 27.01.2023. Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.