Beschreibung
Lfd. Nr. 1 - laut Gutachten handelt es sich bei dem vorbez. Sondereigentum im AT bez. mit Nr.2 um eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss rechts in einem Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten mit dem Kelleraum Nr. 2 - - Aufteilung der Wohnung lt. Gutachten: Wohnen/Essen, Kochen, Kind, Eltern, Bad, WC, Flur, Loggia - - Objektadresse laut Gutachten: Römerstraße 83-85, 76761 Rülzheim Lfd. Nr. 2 - laut Gutachten handelt es sich bei dem vorbez. Sondereigentum im AT bez. mit Nr. 1 um eine Fertiggarage mit Flachdach und Stahlschwingtor - - Objektadresse laut Gutachten: Römerstraße 83-85, 76761 Rülzheim
Dokumente
📋Amtliche Bekanntmachung
- 📁amtliche Bekanntmachung — ausstehend
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Rechtliche Angaben
- Aktenzeichen
- 0001 K 0036/ 2020
- Gericht
- Amtsgericht Landau
- Gerichtsort
- Landau
- Grundbuch
- Eingetragen im Grundbuch von Rülzheim Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art Sondernutzungsrecht Blatt 1 180,49/1000 verbunden mit dem Sondereigentum an nachbezeichneten Räumlichkeiten: Wohnung im Erdgeschoß rechts und Kellerraum, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet Es ist eine Gebrauchsregelung getroffen 3392 BV 1 2 1/1000 verbunden mit dem Sondereigentum an nachbezeichneten Räumlichkeiten: Garage im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet Es ist eine Gebrauchsregelung getroffen 3397 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Rülzheim 6253/23 Gebäude- und Freifläche Römerstraße 83-85 1.012 Zusatz zu lfd.Nr. 1: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundhuch angelegt; der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Es ist eine Gebrauchsregelung getroffen. Im übrigen wird wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums auf die Bewilligungen vom 06.12.1983 und 08.02.1984 Bezug genommen. Zusatz zu lfd.Nr. 2: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundhuch angelegt; der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Es ist eine Gebrauchsregelung getroffen. Im übrigen wird wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums auf die Bewilligungen vom 06.12.1983 und 08.02.1984 Bezug genommen.
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung