Versteigerungsakte
Ackerland Grünland Grünland Grünland / Unland Ackerland Mit der sofortigen Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens 10% des Verkehrswertes im Termin muss gerechnet werden. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann unter anderem durch • Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines Verrechnungsschecks, wenn diese von einem im Geltungsbereich des § 69 ZVG zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar und welche frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind • eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines vorgenannten Kreditinstituts, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist • rechtzeitige Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse erbracht werden. Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: 013188308079. Gläubigerin:Sparkasse Marburg-Biedenkopf, 06421/206-1711, Az.: 683199050-0080082
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Geschätzte Kosten pro Jahr
Checkliste laufender Kosten — Beträge hängen vom Objekt ab und sind hier nicht beziffert.