Versteigerungsakte
Liegenschaft mit Immobilie für die keine Baugenehmigung mehr besteht. Es liegt keine Baugenehmigung für das Ökonomigebäude mehr vor. Diese ist nach dem Tod des ehemaligen Eigentümers erloschen. Nach Aussage der UBA und des Bauamtes Eppelborn kann eine Baugnehmigung nur auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erteilt werden. Das Bebauungsplanverfahren muss vom Ersteher beantragt werden. Hierzu gibt es einige Hindernisse. U.a. befindet sich das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, so dass zunächst ein Ausgliederungsverfahren angestrengt werden muss. Ebenso sind weitere Gutachten zu erstellen.
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.