Versteigerungsakte
Lfd. Nr. 1: Das Wohnhaus stellt sich - soweit von öffentlichem Grund aus einsehbar - in einem einfachen, stark veralteten und insgesamt maroden Gesamtzustand dar. Die Scheune ist - soweit von öffentlichem Grund aus einsehbar - überwiegend abgerissen bzw. überwiegend eingefallen. Die Werkstätte stellt sich - soweit von öffentlichem Grund aus einsehbar - in einem einfachen, stark veralteten und teilweise maroden Gesamtzustand dar. Die Schleppergarage stellt sich - soweit von öffentlichem Grund aus einsehbar - in einem einfachen, stark veralteten und maroden Gesamtzustand dar. Eine Zugänglichkeit zu den Objekten wurde nicht gewährt. Eine Besichtigung konnte somit nicht erfolgen. Lfd. Nr. 2: Das Grundstück konnte von öffentlichem Grund aus nicht eingesehen werden. Das Grundstück stellt sich gemäß Luftbild als unbebaute Grünlandfläche mit mehreren größeren Bäumen begrünt dar. Auf dem Luftbild ist die Lagerung von Gegenständen und Materialien erkennbar. Weiter kann aufgrund der Nichtzugänglichkeit keine Aussage getroffen werden.
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.