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Versteigerungsakte
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus mit Anbauten und Nebengebäude. Beim Kerngebäude handelt es sich um ein älteres Gebäude, das zwischen 1984 und 1991 umgebaut und erweitert wurde. Gebäude ist nicht unterkellert.
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.