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Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus, mit einem auf dem vorderen Keller-/Untergeschoss errichteten Fertighaus und einer nachträglichen rückseitigen massiven Wohnraumerweiterung. Es besteht eine einseitige Grenzbebauung zu Haus Nr. 26. Das Objekt ist eigengenutzt. Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 340.000,00 .
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