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Versteigerungsakte
Es handelt sich um eine ca. 74 m² große 3 Raum Wohnung mit Balkon. Laut Grundrissplan existiert eine innenliegende Treppe zur Gaststätte im Erdgeschoss. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden. Die Wohnung ist leer. Das Gebäude macht einen vernachlässigten Eindruck. Hausgeldrückstände sind nicht vorhanden. Auf Grund der Datenschutzbestimmungen kann eine Bekanntgabe der betreibenden Gläubiger nicht erfolgen. Dies geht nur mit vorheriger Zustimmung der Gläubiger. Die Zustimmung liegt nicht vor.
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