Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Grundbesitz nach Abriss des Gebäudes um eine verwilderte Brachfläche, auf Flurstück 221 teilweise Nutzung als befestigte PKW-Stellplätze. Flurstück 141 ist grundsätzlich ein bebaubares Baugrundstück, es ist jedoch umfassende Beräumung notwendig (Bewuchs und alte Mauerbestandteile). Das Grundstück konnte zur Besichtigung nicht betreten werden. Es besteht eine Vereinigungsbaulast zwischen den beiden Flurstücken A) und B). Dem Gericht ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
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