Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Wertgutachten: Bei der Liegenschaft mit dem zu bewertenden Wohnungseigentum handelt es sich um eine Wohnanlage mit einem unmittelbar an der Römerstraße liegenden, viergeschossigen Appartementhaus, einem hofseitig gelegenen Einfamilienhaus sowie einer Tiefgarage. Das zu bewertende Wohnungseigentum Nr. 1 befindet sich in Ebene 0 (Erdgeschoss) des Appartementhauses und ist zum Innenhof ausgerichtet. Die Tiefgarage mit dem zu bewertenden ½ Anteil an dem Doppelparker Nr. 8 unten /9 oben, die Abstellräume der jeweiligen Wohnungseigentümer sowie die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (z.B. Waschküche mit Trocknern, Hausanschlussraum) befinden sich in den beiden Untergeschossen (Ebene 0/-1und Ebene -1). Ein Aufzug ist vorhanden. Eine Innenbesichtigung des Wohnungseigentums konnte nicht vorgenommen werden. Die Bewertung erfolgt daher überwiegend nach Aktenlage und nach dem äußeren Anschein (Anscheinsgutachten). Der im Rahmen der Besichtigung feststellbare allgemeine bauliche Zustand des Bewertungsobjekts ist dem äußeren Eindruck nach normal. In Teilbereichen besteht Instandhaltungsbedarf.
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