Versteigerungsakte
Laut Gutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss und Spitzboden bestehend aus zwei Zimmern, Küche und Bad in einem Gebäude mit insgesamt drei Wohneinheiten, Baujahr des betroffenen Altbauteils 1961; mit Sondernutzungsrecht an einem Carportplatz und Gartenmitbenutzung gemeinsam mit einem anderen Wohnungseigentümer an einer Teilfläche des Gartens. Über die Nutzungsmöglichkeit/Zugehörigkeit der in diesem Gartenteil befindlichen Holzblockhütte liegen keine Angaben vor.
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Für einen Verlauf werden mindestens zwei Berichtsjahre benötigt — für diesen Kreis liegt aktuell nur Berichtsjahr 2024 vor.