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Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein unbebautes Hinterliegergrundstück mit einer Größe von 1.000 m². Es ist unbebaut und entspricht einer Grünland-, Wiesen-, Weidefläche o.Ä. Größere Anpflanzungen, Bäume o.Ä. sind nicht vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und hat aufgrund planungsrechtlicher Aussagen als nicht bebaubar zu gelten, wenn es nicht einer privilegierten Nutzung o.Ä. dient.
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