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Versteigerungsakte
Laut Wertgutachten handelt es sich um einen Miteigentumsanteil an einem Erbbaurecht, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 44. Dem Gericht ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
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