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Versteigerungsakte
Nach dem vorliegenden Verkehrswertgutachten (Stichtag 11.5.2023) handelt es sich um ein Gartengrundstück innerhalb einer Kleingartenanlage. Die vorhandene Bebauung wird auf Grund des Erhaltungszustands und der ungenehmigten baulichen Erweiterungen der ursprünglichen Wohnlaube aus dem Jahr 1953 als Abriss bewertet, eine Nutzung zu Wohnzwecken als unzulässig eingestuft. Das Grundstück wird gegenwärtig durch die Eigentümerin bewohnt.
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