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Versteigerungsakte
Das Grundstück ist mit einer eingeschossigen Einfamilienhausruine mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj. vor 1930) und einer Scheunenruine bebaut und ausgehend vom Bau- und Unterhaltungszustand nicht nutzbar.
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Für einen Verlauf werden mindestens zwei Berichtsjahre benötigt — für diesen Kreis liegt aktuell nur Berichtsjahr 2024 vor.