Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Bebauung: Doppelhaushälfte mit rückwärtigen eingeschossigen Anbau Art des Gebäudes: Einfamilienhaus: eingeschossig Wohnfläche: rd. 68,50 m2 Wohnfläche Baujahr: um 1920 Zustand: Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein seit längeren leerstehendes Wohngrundstück im Kreuzungsbereich Beckendorfer Straße / Karl-Marx-Straße in Ausleben. Es ist mit einer Doppelhaushälfte und einem rückwärtigen eingeschossigen Anbau bebaut. Die nicht bebauten Flächen bestehen aus einem wüsten, mit Müllablagerungen belasteten Vorgarten östlich und südlich der Bebauung, wobei der südliche Vorgarten durch das Fremdflurstück 440/42 getrennt ist. Die Freiflächen werden durch eine rückwärtige Hoffläche ergänzt, die von den Gebäuden und vermutlich von der Einfriedung zum nördlichen Nachbarflurstück umschlossen wird. Die Zuwegung erfolgt von der Beckendorfer Straße. Eine Grundstückszufahrt ist nicht vorhanden. Das gesamte, mit 306 m² vergleichsweise kleine Eckgrundstück wies zum Ortstermin einen völlig verwahrlosten Zustand auf. Aufgrund des jahrelangen Leerstandes der Baulichkeiten, des ungehinderten Witterungseinflusses sowie unterbliebener Instandhaltungen ist die tragende Bausubstanz derart geschädigt, dass ein Abriss des Wohnhauses und des zum Ortstermin überwiegend eingestürzten Anbaus die wirtschaftlich sinnvollste Variante darstellt, um eine Neubebauung und damit künftig eine bessere Verwertung zu ermöglichen. Für weiteres siehe Kurzexposé. Achtung: das gerichtliche Aktenzeichen lautet richtig: 15 K 18/22. Der Buchstabenzusatz "a" ist hier nur den technischen Gegebenheiten geschuldet und hat keine weitere Bedeutung.
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Für einen Verlauf werden mindestens zwei Berichtsjahre benötigt — für diesen Kreis liegt aktuell nur Berichtsjahr 2024 vor.