Versteigerungsakte
Eingetragen im Grundbuch von Miersdorf lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt 1 Miersdorf Flur 2 Flurstück 144 Verkehrsfläche Lange Straße 80 560 BV-Nr. 1 2 Miersdorf Flur 2 Flurstück 153 Gebäude- und Freifläche Lange Straße 28 892 560 BV-Nr. 2 Zusatz zu lfd.Nr. 1: Als Eigentümer eingetragen: lfd. Nr. 2a: - zu 1/2 Anteil - lfd. Nr. 2b - zu 1/2 Anteil - Zusatz zu lfd.Nr. 2: Als Eigentümer eingetragen: lfd. Nr. 2a: - zu 1/2 Anteil - lfd. Nr. 2b - zu 1/2 Anteil - Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bei dem Versteigerungsobjekt in Miersdorf handelt es sich um eine 80 qm große unbebaute Verkehrsfläche, die unmittelbar angrenzt an das ebenfalls zu versteigernde Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus in der Langen Straße 28.; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Versteigerungsobjekt in Miersdorf besteht aus einem 892 qm großen Grundstück mit leerstehendem Einfamilienhaus aus dem Jahr 2009. Das freistehende, nicht unterkellerte Gebäude verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und eine überdachte Terrasse. Die Wohnfläche beträgt rund 120 qm. Das Grundstück weist insgesamt einen zurückgelassenen, ungepflegten Eindruck auf, befindet sich aber in guter Wohnlage. Auf dem Objekt gibt es noch einen Metallschuppen und einen Unterstand. Straßenseits unmittelbar angrenzend befindet sich eine ebenfalls zu versteigernde 80 qm große Verkehrsfläche.; Weitere Informationen unter www.zvg.com Der Versteigerungsvermerk ist am 29.04.2022 (Miersdorf Blatt 560 BV-Nr. 1) und (Miersdorf Blatt 560 BV-Nr. 2) in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG indem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.
Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Geschätzte Kosten pro Jahr
Checkliste laufender Kosten — Beträge hängen vom Objekt ab und sind hier nicht beziffert.