Versteigerungsakte
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Sondernutzungsrecht Blatt 3,52 / 1.000 Wohnung 20 Stellplatz Nr. 109 in der Tiefgarage und Gartenfläche laut Teilungserklärung Blatt 1403, BV-Nr. 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Schönefeld Flur 1 Flurstück 639 Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche Angerstraße 11, 13, 15, 17, 19, 9, Am Dorfanger 1, 10, 11, 12, 13, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 18.963 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Grundbuch von Schönefeld, Blatt 1384 bis Blatt 1663). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. - Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Außenbesichtigung): Das Versteigerungsobjekt befindet sich in einer 1994 erbauten Mehrfamilienhausanlage mit Tiefgarage in Schönefeld, in guter Wohnlage. Es handelt sich um eine 48,81 qm große 2-Zimmer-Wohnung mit Flur, Küche, Bad und Terrasse im Erdgeschoss der Anlage, am Dorfanger 10. Die Wohnung war zum Zeitpunkt der Besichtigung unvermietet. Zum Zustand, insbesondere zur Raumausstattung und zum Ausbauzustand sind keine abschließenden Angaben möglich, da lediglich eine Außenbesichtigung möglich war. Es wird eine mittlere Ausstattung eingeschätzt. Der zur Wohnung gehörende Tiefgaragenstellplatz ist seit Ende 2021 vermietet. Die Gesamtanlage befindet sich in einem guten Zustand. Die nähere Beschreibung kann auch unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 26.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. Das Objekt steht unter Zwangsverwaltung (Tag der ersten Beschlagnahme: 30.09.2019). Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Die Auslieferung von Dokumenten unterliegt einer Freigaberichtlinie; ohne Freigabe der jeweiligen Quelle werden keine Inhalte bereitgestellt.
Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Geschätzte Kosten pro Jahr
Checkliste laufender Kosten — Beträge hängen vom Objekt ab und sind hier nicht beziffert.