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Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Das Grundstück wurde vor 1930 mit einem freistehendem Kleinhaus bebaut, welches in den 1990er-Jahren erweitert und modernisiert wurde. Es entspricht aufgrund des baulichen Zustandes, des geringen Raumangebots, der Raumaufteilung und der Reparaturbedürftigkeit (u.a. der sanitären Anlagen) nicht den Marktanforderungen. Bei der Bewertung wurde daher vom Abriss ausgegangen. Nach Freilegung wäre eine Teilung in zwei Grundstücke und Bebauung möglich. Das Objekt war zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht bewohnt. Davor Eigennutzung, nicht beräumt.
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