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Versteigerungsakte
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes bzw. als Zufahrt/Zuwegung genutztes Grundstück. Die vom östlichen Nachbargrundstück ausgehende Überbauung ist zu dulden und dem Nachbargrundstück zuzuordnen.
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Für einen Verlauf werden mindestens zwei Berichtsjahre benötigt — für diesen Kreis liegt aktuell nur Berichtsjahr 2024 vor.