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Versteigerungsakte
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Grundstück Flurstück 1273 um ein baureifes erschlossenes Grundstück in guter Lage. Derzeit befindet sich ein altes Fundament eines Nebengebäudes auf dem Grundstück. Bei dem Grundstück Flurstück 1539 handelt es sich um eine Verkehrsfläche. Beide Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit. Bieter müssen sich ausweisen können und evtl. bei Gebotsabgabe sofort mind. 10 % Sicherheit vom Verkehrswert leisten (keine Barzahlung möglich). Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt sein.
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