Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Bebaut mit einem Doppelhaus (Altbau Baltrumweg 12, BJ 1939: EG, DG; Anbau Baltrumweg 12a, BJ 1978: Teilkeller, EG, DG), Garage; Altbau bis 30.10.2023 vermietet, Anbau seit 2019 unbewohnt 9 K 35/2022 Informationen für Bietinteressenten Was Sie zur Versteigerung mitbringen müssen? Bieter müssen sich mit einem gültigen nationalen Identitätspapier (Ausweis, Pass) ausweisen. Wenn Sie für Andere bieten wollen - dies gilt auch für den Ehepartner -, müssen Sie im Termin eine spezielle notarielle Bietvollmacht oder eine notarielle Generalvollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Handelsgesellschaft benötigen Sie zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht einen amtlichen Handelsregisterausdruck neuesten Datums. Für Gebote, die Sie als Eltern für ihr minderjähriges Kindes abgeben wollen, benötigen Sie vorab eine Genehmigung des Familiengerichts. Bringen Sie bitte Ihre Steuer Identifikationsnummer mit. Sicherheitsleistung Sie müssen damit rechnen, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Abgabe Ihres Gebotes Sicherheitsleistung verlangt, die Sie dann sofort erbringen müssen. Die Höhe beträgt unabhängig von der Höhe Ihres Gebots immer 10 % des Verkehrswertes. Die Sicherheitsleistung kann wie folgt erbracht werden: 1. durch einen von einer Bank oder Sparkasse ausgestellten Verrechnungsscheck (auch Bundesbankscheck) Der Scheck darf von Ihrer Bank frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt werden! (Ein Verrechnungsscheck, den Sie bezügliches Ihres Kontos erstellen, reicht nicht aus.) 2. durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines Kreditinstituts 3. durch vorherige Überweisung des Betrages auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) bei der Landesbank Hessen-Thüringen - Helaba - (Kontonummer: 1474816, BLZ 300 500 00, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16; BIC: WELADEDD). Bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung müssen Sie angegeben 1. das Aktenzeichen des Verfahrens 2. das Stichwort "Sicherheit" 3. das zuständige Amtsgericht (AG Münster) 4. den Tag des Versteigerungstermins Die entsprechende Überweisung sollten Sie spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin veranlassen, damit sichergestellt ist, dass der Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Der Kontoinhaber muss mit dem späteren Bieter identisch sein, da die Sicherheitsleistung sonst nicht als erbracht angesehen werden kann. Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung von der Zahlstelle zurück überwiesen. Bestehenbleibende Rechte Keine Wie viel müssen Sie bieten? Das sogenannte "geringste Gebot" gibt lediglich den Betrag an, den Sie mindestens bieten müssen, damit Ihr Gebot überhaupt zulässig ist. Es wird in diesem Verfahren auf ca. 15.000,00 EUR geschätzt. (Stand: 12.07.23) Das geringste Gebot wird sich aufgrund der Anmeldung der öffentlichen Lasten verändern. Maßgeblich ist das geringste Gebot, das im Zwangsversteigerungstermin verkündet wird. Mieter Der Altbau Baltrumweg 12 ist bis 30.10.2023 vermietet, der Anbau Baltrumweg 12a ist seit 2019 unbewohnt Energieausweis Ein Energieausweis liegt nicht vor.
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