Versteigerungsakte
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein Erbbaurecht, das mit dem 31.12.2054 endet. Dem Erbbauberechtigten steht das Recht zu, das vorhandene Wochenendhaus zu haben und zu halten. Das Grundstück selbst ist nicht Gegenstand der Zwangsversteigerung. Das im Jahr 1986 ursprünglich errichtete freistehende Gebäude wurde zurückgebaut und im Jahr 2010 in eingeschossiger Massivbauweise mit ca. 100 qm Wohnfläche wieder aufgebaut. Für den aktuellen Gebäudebestand liegt keine Baugenehmigung vor. Es sind weitere kleinere bauliche Anlagen vorhanden (z.B. Schuppen, Carport), für die keine Baugenehmigungen vorliegen. Da es sich um ein Wochenendhausgebiet handelt, ist dauerhaftes Wohnen hier nicht zulässig. Die Erschließung erfolgt über fremde Grundstücke. Es bestehen verschiedene Feuchteschäden und ein erheblicher Unterhaltungsstau. Bestrangig betreibende Gläubigerin: BHW Bausparkasse AG, Hameln, Ansprechpartnerin: Frau Münster, Tel: 040/37014074, Az: HH/05962560/Münster.
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