Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Wertgutachten handelt es sich um A) ein Wohnungseigentumsrecht im Erdgeschoss einer 2 1/2-geschossigen Wohnungseigentumsanlage (3 WE), Baujahr 1922, ca. 70 m² Wfl. B) ein Wohnungseigentumsrecht im ersten Obergeschoss einer 2 1/2-geschossigen Wohnungseigentumsanlage (3 WE), Baujahr 1922, ca. 68 m² Wfl. Die Wohnungseigentumsrechte Nr. 1 (Recklinghausen Blatt 25341) und Nr. 2 (Recklinghausen Blatt 25342) sind durch eine interne Treppe verbunden und bilden räumlich eine Einheit. Der Grundriss gemäß Teilungsplan weicht von der tatsächlichen Situation vor Ort ab. C) ein Wohnungseigentumsrecht im Dachgeschoss einer 2 1/2-geschossigen Wohnungseigentumsanlage (3 WE), Baujahr 1922, ca. 53 m² Wfl. Der Grundriss gemäß Teilungsplan weicht von der tatsächlichen Situation vor Ort ab. Die Einsichtnahme der Gutachten nebst Anlagen wird dringend angeraten. Einzelverkehrswerte: A) Recklinghausen Blatt 25341: 100.000,00 EURO, B) Recklinghausen Blatt 25342: 95.000,00 EURO und C) Recklinghausen Blatt 25343: 70.000,00 EURO Der Sachverständige hat für die Wohnungen Nr. 1 (Recklinghausen Blatt 25341) und Nr. 2 (Recklinghausen Blatt 25342) einen Gesamtverkehrswert von 215.000,00 EURO festgestellt. Für das Versteigerungsgericht sind jedoch die rechtlichen Verhältnisse mit den Einzelverkehrswerten maßgebend, die vom Sachverständigen mit 100.000,00 EURO (Wohnung Nr. 1 Recklinghausen Blatt 25341) bzw. 95.000,00 EURO (Wohnung Nr. 2 Recklinghausen Blatt 25342) ermittelt wurden. Um die Wohnungen zu trennen sind gewisse Umbaumaßnahmen erforderlich (Entfernen der Treppe, Schaffung eines Zugangs zur Wohnung Nr. 2), welche den Gesamtwert beider Wohnungen schmälern. Markler: Postbank Immobilien GmbH, Cornelia Mengel, Ulmenstraße 26, 59423 Unna, Telefon: 02303 9282928, mobil: 0151 52522990, Mail: cornelia.mengel@postbank.de
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