Versteigerungsakte
Eingetragen im Grundbuch von Pätz Blatt 95 Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Pätz Flur 4, Flurstück 103 Gebäude- und Freifläche Pätzer Dorfaue 11 1.640 Pätz Flur 4, Flurstück 104 Gebäude- und Freifläche Pätzer Dorfaue 11 2.300 Pätz Flur 4, Flurstück 105 Landwirtschaftsfläche Feuerlücke, Pätzer Dorfaue 11 1.830 Pätz Flur 4, Flurstück 107 Landwirtschaftsfläche, Waldfläche Feuerlücke, Pätzer Dorfaue 5.520 Pätz Flur 7, Flurstück 4 Gebäude- und Freifläche An der Erdgastrasse 11.111 Pätz Flur 7, Flurstück 5 Landwirtschaftsfläche Groß Köriser Weg 12.317 Pätz Flur 7, Flurstück 6 Landwirtschaftsfläche Groß Köriser Weg 13.470 Pätz Flur 7, Flurstück 7 Landwirtschaftsfläche, Waldfläche Groß Köriser Weg 14.624 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundbuchgrundstück besteht aus mehreren, tlw. räumlich getrennten Flurstücken. Die Flurstücke 4, 5, 6 und 7 der Flur 7 unterliegen überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Die Flurstücke 103, 104, 105 und 107 werden nicht mehr wohnbaulich genutzt. Die Flurstücke 103 und 104 sind mit einem eingeschossigen, tlw. unterkellertem, überwiegend einfach ausgestattem Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau aus dem Jahr 1887 sowie Nebengebäuden bebaut. Es liegt keine Vermietung des Einfamilienhauses vor. Verkehrswert: 1.280.000,00 € Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 05.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
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