Versteigerungsakte
Eingetragen im Grundbuch von Imsweiler lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Imsweiler 509/1 Gebäude- und Freifläche Alsenzstraße 1 c 968 441 BV 4 Eingetragen im Grundbuch von Gundersweiler lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 2 Imsweiler 632/15 Bauplatz An der Mühlwaldstraße 596 210 BV 3 3 Gundersweiler 105 Gebäude- und Freifläche Hintergasse 3 690 208 BV 2 4 Imsweiler 441 Ackerland Am vorderen Geisberg 4.883 394 BV 4 | Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): das Flurstück 509/1 mit einem 1970/1971 errichteten und 1995/1996 zu einem freistehenden Zweifamilienhaus nebst Doppelgarage und Carport mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 184m² bebaut;; Verkehrswert: 259.000,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): das Flurstück 632/15 mit einem 1982 errichteten, freistehenden, unterkellerten Zweifamilienhaus nebst unterkellerter Garage mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 164 m² bebaut.; Verkehrswert: 182.000,00 € Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): das Flurstück 105 mit einer vermutlich um das Jahr 1900 errichteten Scheune nebst Nebengebäuden bebaut. Es besteht erheblicher Unterhaltungs- und Modernisierungsstau; Verkehrswert: 33.000,00 € Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich bezüglich Flurstück 441 um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche; Verkehrswert: 3.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 28.02.2022 (BV 4 Flst. 509/1, BV 3 Flst. 632/15, BV 2 Flst. 105) und 14.04.2022 (BV 4 Flst. 441) in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.