Versteigerungsakte
½-Miteigentumsanteil an dem wie folgt eingetragenen Grundbesitz: Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2 Gemarkung Niedermoschel, Flurstück 139/9, Gebäude- und Freifläche Landsberglick 5 zu 630 m² Lt. vorliegendem Verkehrswertgutachten ist das Grundstück mit einem 1980 errichteten, freistehenden, unterkellerten, renovierungsbedürftigem, eingeschoßigen Einfamilienwohnhaus (mit nicht ausgebautem Dachgeschoß) mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 153m² sowie einem Garagengebäude bebaut. Beschlagnahme: 26.09.22. Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.