Versteigerungsakte
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Sondernutzungsrecht Blatt 9,40/1000 Wohnung mit Keller 88 Sondernutzungsrechte gem. Anlage II § 7 der Teilungserklärung 18608 an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Hof 2905/1 16 Wohhäuser, Garagen, Hofraum, Garten Jahnstr.15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37 und Lionstr. 11, 15 ,17 0,9617 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Bd.510 Bl. 18521 bis Bl. 18532, Bd. 511 Bl. 18533 bis Bl. 18567, Bd. 512 Bl. 18568 bis Bl. 18602, Bd. 513 Bl. 18603 bis Bl. 18636). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte und Sondernutzungsrechte sowie noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte an Garagen - im Lageplan mit Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10,11, 12 bezeichnet - und noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechten an oberirdischen Stellplätzen - im Lageplan mit Nrn. 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 bezeichnet - beschränkt. Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch den Verwalter. Ausnahmen: Veräußerung an den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie sowie an Schwiegerkinder oder Schwiegereltern oder bei der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung und durch den Konkursverwalter oder durch einen Grundpfandrechtsgläubiger, welcher das Wohnungseigentum erworben hat, ferner bei der erstmaligen Veräußerung durch die derzeitigen Eigentümer Rudolf Dörr und Johann Hofmann. Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums, der Sondernutzungsrechte und der noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte Bezugnahme auf Bewilligung vom 25. Mai 1993 / 9. Mai 1994 (URNrn. 2961/93, 3079/94 Notar Bensch in Nürnberg) sowie Aufteilungs- und Lageplan. Übertragen aus Bd. 473 Bl. 17231; eingetragen am 26.07.1994. Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch den Verwalter. Ausnahmen: Veräußerung an den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie sowie an Schwiegerkinder oder Schwiegereltern oder bei der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung und durch den Konkursverwalter oder durch einen Grundpfandrechtsgläubiger, welcher das Wohnungseigentum erworben hat, ferner bei der erstmaligen Veräußerung durch die derzeitigen Eigentümer Rudolf Dörr und Johann Hofmann. Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums, der Sondernutzungsrechte und der noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte Bezugnahme auf Bewilligung vom 25. Mai 1993 / 9. Mai 1994 (URNrn. 2961/93, 3079/94 Notar Bensch in Nürnberg) sowie Aufteilungs- und Lageplan. eingetragen am 26.07.1994.;
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