Versteigerungsakte
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Pirmasens Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 2 K 51/21 Pirmasens, 25.05.2023 Terminsbestimmung: Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Freitag, 21.07.2023 10:00 Uhr 235, Sitzungssaal Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: - Eingetragen im Grundbuch von Lemberg lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Lemberg 1015/36 Betriebsfläche Im Kohlteich 3.000 3036 BV 2 2 Lemberg 1015/17 Gebäude- und Freifläche Im Kohlteich 17 1.786 3036 BV 3 3 Lemberg 1015/13 Gebäude- und Freifläche Im Kohlteich 21 2.554 3036 BV 4 4 Lemberg 1015/56 Betriebsfläche Im Kohlteich 2.288 3036 BV 5 - Lfd. Nr. 1 Verkehrswert: 36.000,00 € Lfd. Nr. 2 Verkehrswert: 41.000,00 € Lfd. Nr. 3 Verkehrswert: 170.000,00 € Lfd. Nr. 4 Verkehrswert: 9.000,00 € Der Gesamtverkehrswert beträgt 256.000 €. Objektbeschreibung auf Basis des Sachverständigengutachtens: Fl.Nr. 1015/13 ist bebaut mit einer eingeschossigen Gewerbehalle, erbaut 1997 in Skelettbauweise (Stahl), mehrere elektrische Rolltore, mehrere Nutzungseinheiten. Fl.Nr. 1015/17 ist unbebaut, derzeit lagert darauf Recyclingmaterial. Fl.Nr. 1015/36 ist unbebaut, derzeit als Sandgrube genutzt, nahezu erschöpft, Nordwestseite Fels, es kann bebaut werden. FlNr. 1015/56 ist unbebaut, bepflanzt, derzeit als Absicherung des Absturzes auf FlNr. 1015/36 genutzt. Der Versteigerungsvermerk ist am 29.09.2021 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Altai Rechtspflegerin Beglaubigt: (Pfeiffer), Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt – ohne Unterschrift gültig
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