Versteigerungsakte
Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Pirmasens Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 2 K 55/22 Pirmasens, 12.05.2023 Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Insolvenzverwalters soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, 28.06.2023 15:00 Uhr 153, Sitzungssaal Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: - Eingetragen im Grundbuch von Pirmasens Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 112/364 an der Wohnung im 3. Obergeschoß und dem Keller im Kellergeschoß im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 4; für jeden Anteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blatt 13321 bis Blatt 13327); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den andren Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; keine Veräusserungsbeschränkung wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf die Bewilligung vom 1.7.1993; übertragen aus Blatt 7642; eingetragen am 01.09.1993. 13324 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Pirmasens 727 Gebäude- und Freifläche Winzlerstraße 47 190 - Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 4-Zimmer-Wohnung im 3. OG eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten; Baujahr ca. 1972; Wohnfläche ca. 104 m²; der bauliche Zustand des Sondereigentums ist normal; es besteht Modernisierungsbedarf hinsichtlich teils morscher Dachfenster und des versotteten Kamins; Verkehrswert: 44.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Insolvenzverwalter widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Michel Rechtspfleger Beglaubigt: (Pfeiffer), Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt – ohne Unterschrift gültig
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