Versteigerungsakte
Laut Gutachten - ohne Innenbesichtigung - ist das Grundstück bebaut mit einem ein- bis zweigeschossigen Ein- bis Zweifamilienhaus mit Garage; Urbaujahr 1945, laut Bauakte wahrscheinlich in den Jahren ca.1960 und ca. 1980/1981 erweitert; die Garage stammt laut Bauakte ca. aus dem Jahr 1971; Wohnfläche lt. Bauakte im Erdgeschoss ca. 53 m², im Dachgeschoss ca. 58m², insgesamt also ca. 111m²; wegen nicht möglicher Besichtigung kann seitens des Gutachters nichts zu Mängeln und Schäden im Gebäude gesagt werden, ebensowenig, ob der tatsächliche Grundriß den Planungsunterlagen entspricht; es fallen noch Erschließungskosten für das Grundstück an; es liegt eine Eintragung im Baulastenverzeichnis vor, die bei der Ermittlung des Verkehrswertes berücksichtigt wurde und von der Versteigerung unberührt bleibt. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
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